L – Zugmaschinen bis 40 km/h

Führerscheinklasse L beinhaltet die Fahrerlaubnis für Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis zur Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Außerdem beinhaltet sie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter:

16 Jahre

T – Zugmaschinen bis 60 km/h

Führerscheinklasse T beinhaltet die Fahrerlaubnis für Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter:

16 Jahre